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Renovieren der alten Wohnung

04 Jul

Der wohl lästigste Teil eines Umzugs ist doch immer die ordentliche Übergabe der alten Wohnung, schließlich renoviert man hier nicht mehr für sich selber, sondern für jemand anderen. Natürlich hat man normalerweise den Anspruch, seine alte Wohnung in einem vernünftigen Zustand zu hinterlassen, aber achtet darauf, dass ihr nicht mehr tut als nötig. Sprecht beispielweise mit dem Nachmieter ab, was ihr streichen müsst. Denn auch wenn euer Mietvertrag das Streichen und Tapezieren zum Auszug vorsieht, gilt das nur für einen weißen Anstrich, will der neue Mieter eigene Farben an die Wand haben, drückt ihm am besten gleich den Anstrich aus Auge, doppeltes Streichen macht nämlich keinen Sinn. Generell solltet ihr euch schlau machen, zu was ihr verpflichtet seid, viele Aufgaben fallen nämlich in den Bereich des Vermieters. Allerdings solltet ihr euch auch nicht zu stur anstellen, vergesst nicht, dass ihr vom Vermieter auch die Mietsicherheit zurück haben wollt. Eine sinnvolle und frühzeitige Absprache mit Vermieter und Nachmieter kann euch unter Umständen viel Zeit und Geld sparen.

Schlagwörter: Geld sparen, Mietsicherheit, Mietvertrag, Nachmieter, Pflichten, Rechte, renovieren, streichen, tapezieren, Übergabe, Vermieter

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Veröffentlicht in Renovierung

 

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